Rechtsgebiet
Wohnungseigentumsrecht
Wir klären Konflikte zwischen Eigentümern, Verwaltern und Gemeinschaften.
Wir beraten sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer als auch Hausverwalter im Rahmen von Streitigkeiten betreffend die Zulässigkeit baulicher Veränderungen, Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche oder der Prüfung eingetragener Sondernutzungsrechte, ebenso wie in Streitigkeiten betreffend Hausgelder, Jahresabrechnungen, Sonderumlagen oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder einzelnen Wohnungseigentümern – und vertreten Sie selbstverständlich auch in Beschlussanfechtungsverfahren.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dierk Waggershauser verfügt über langjährige Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht.
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