Rechtsgebiet
Baurecht
Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben – von der Planung bis zur Abnahme.
Auch im privaten Baurecht, im Bereich von Bauverträgen, Architektenverträgen und Baumängeln sowie der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern, Handwerkern oder sonstigen Dienstleistern beraten und vertreten wir Sie gerne und kompetent.
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung von Bauherren und Bauunternehmern bei der Prüfung von und dem Abschluss von Bauverträgen, die Vertretung bei der Geltendmachung von Baumängeln, die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
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Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie mit fundierter Expertise in allen relevanten Rechtsgebieten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
