Rechtsgebiet
Grundstücks- und Immobilienrecht
Rechtssicherheit beim Kauf, Verkauf und der Belastung von Immobilien.
Wir vertreten und beraten Sie in allen Angelegenheiten, die Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen betreffen, insbesondere bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder bei der Überprüfung von notariellen Vertragsentwürfen und auch bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen gegenüber Verkäufern von Immobilien und Grundstücken.
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