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Rechtsgebiet

Testamentsgestaltung, Erbrecht und Erbauseinandersetzung

Gerade wenn mehrere erben, wird es kompliziert, einen Konsens zu finden.

Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational. Wir vertreten Sie in allen wichtigen Fragen zu den Themen Erbschaft, Pflichtteil, Nachlass und Nachlassforderungen, Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis.

Wir beraten Sie insbesondere auch bei der Regelung Ihres Nachlasses und bei der Abfassung Ihres Testamentes, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Zur Vermeidung von Konflikten unter den Erben ist, vor allem bei größeren Vermögen, eine umfassende Nachlassplanung und eine rechtssichere Erstellung eines Testaments unerlässlich, um Unklarheiten, Anfechtungen und gerichtliche Auseinandersetzungen von Anfang an zu vermeiden.

Sofern Sie Hilfe in Erbstreitigkeiten benötigen, sei es als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch vor Gericht oder in Verhandlungen mit den anderen Erben kompetent und zuverlässig mit Rat und Tat zur Seite.

In allen Fragen des Erbrechts sind Sie bei uns gut aufgehoben – bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Einzeltestamenten, Ehegattentestamenten, Vermächtnissen oder speziellen Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

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Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie mit fundierter Expertise in allen relevanten Rechtsgebieten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.